AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tattoo-Dienstleistungen
Al Capone Tattoo Ink.
1. Gesundheitszustand und Mitwirkungspflicht
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, Al Capone Tattoo Ink. vor Beginn der Behandlung vollständig und wahrheitsgetreu über sämtliche gesundheitlichen Umstände zu informieren, welche für die Durchführung einer Tätowierung von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören insbesondere bekannte Allergien oder allergische Reaktionen, die Einnahme von Schmerz- oder Blutverdünnungsmitteln, Herz- oder Kreislaufprobleme, Herzschrittmacher, ungewöhnlich starke Blutungen oder Hämatombildung, Asthma, Diabetes, Epilepsie, Hautkrankheiten, Hautveränderungen, über das Blut übertragbare Infektionskrankheiten sowie kürzlich erfolgte Operationen. Eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit ist ebenfalls vor der Behandlung mitzuteilen.
Werden relevante Informationen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht und entsteht dadurch eine gesundheitliche Gefährdung der Kundin bzw. des Kunden, des Tätowierers oder anderer Personen, behält sich Al Capone Tattoo Ink. weitere rechtliche Schritte vor.
2. Alkohol, Drogen und Behandlungsfähigkeit
Die Kundin bzw. der Kunde darf weder unmittelbar vor noch während der Tätowierung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen stehen, welche die Urteilsfähigkeit, Wahrnehmung, Blutgerinnung oder körperliche Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können.
Al Capone Tattoo Ink. ist berechtigt, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn Zweifel an der Behandlungsfähigkeit der Kundin bzw. des Kunden bestehen.
3. Risiken einer Tätowierung
Der Kundin bzw. dem Kunden ist bewusst, dass eine Tätowierung einen Eingriff in die Haut darstellt und die Haut dabei gezielt verletzt wird.
Trotz professioneller Arbeitsweise, moderner Arbeitsgeräte, geeigneter Farben und hygienischer Arbeitsbedingungen können insbesondere allergische Reaktionen, Hautreaktionen, Schwellungen, Entzündungen, Infektionen, Narbenbildung oder sonstige Komplikationen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Mit der Durchführung der Tätowierung erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde mit diesen typischen Risiken einverstanden.
Bei auftretenden Komplikationen ist Al Capone Tattoo Ink. unverzüglich zu informieren und erforderlichenfalls eine Ärztin bzw. ein Arzt aufzusuchen.
4. Haftung
Al Capone Tattoo Ink. übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Komplikationen oder Folgeschäden, welche insbesondere aufgrund individueller körperlicher Reaktionen, nicht offengelegter gesundheitlicher Umstände, falscher Angaben oder der Nichtbeachtung der Pflege- und Nachsorgehinweise entstehen.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
5. Künstlerische Ausführung und Motivkontrolle
Der Kundin bzw. dem Kunden ist bewusst, dass Tätowieren eine Form künstlerischer Gestaltung ist. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Linienführung, Farbgebung, Schattierung, Positionierung, Proportionen oder sonstiger gestalterischer Details gegenüber einer Vorlage oder einem ursprünglichen Entwurf können sich aufgrund der individuellen Hautbeschaffenheit, Körperform sowie der handwerklichen Umsetzung ergeben.
Das endgültige Motiv, dessen Positionierung sowie insbesondere Namen, Zahlen, Daten, Schriftzüge und Rechtschreibung sind durch die Kundin bzw. den Kunden vor Beginn der Tätowierung zu kontrollieren und freizugeben.
Für nachträglich festgestellte Rechtschreibfehler oder andere Fehler, welche vor der Tätowierung durch die Kundin bzw. den Kunden hätten erkannt werden können und von ihr bzw. ihm freigegeben wurden, wird keine Haftung übernommen.
6. Pflege und Nachsorge
Nach Abschluss der Tätowierung erhält die Kundin bzw. der Kunde Pflege- und Nachsorgehinweise.
Diese sind sorgfältig einzuhalten. Die korrekte Nachbehandlung und Pflege der tätowierten Haut liegt nach Verlassen des Studios in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden.
Schäden oder Beeinträchtigungen des Tattoos, welche durch unsachgemässe Pflege, Kratzen, Sonnenexposition, Schwimmen, sportliche Belastung, ungeeignete Pflegeprodukte oder sonstige selbstverschuldete Umstände entstehen, begründen keinen Anspruch auf eine kostenlose Nachbesserung.
7. Kostenloses Nachstechen
Ein erforderliches Nachstechen kann kostenlos durchgeführt werden, sofern sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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Das Nachstechen wird innerhalb von zwei Monaten nach dem ursprünglichen Tattoo-Termin bei Al Capone Tattoo Ink. angemeldet.
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Innerhalb dieser Frist wird ein entsprechender Termin vereinbart.
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Die von Al Capone Tattoo Ink. abgegebenen Pflege- und Nachsorgehinweise wurden eingehalten.
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Die Notwendigkeit des Nachstechens ist nicht durch eigenes Verschulden oder unsachgemässe Pflege entstanden.
Von der kostenlosen Nachstechregelung ausdrücklich ausgeschlossen sind Tätowierungen an Fingern, Händen, Füssen, Zehen und Lippen, da diese Körperstellen aufgrund ihrer natürlichen Beanspruchung und Abnutzung einem erhöhten Farbverlust unterliegen.
Bei selbstverschuldeten Beschädigungen, unzureichender Pflege oder anderen vom Kunden verursachten Umständen kann das Nachstechen kostenpflichtig verrechnet werden.
8. Termine, Verschiebungen und Anzahlungen
Terminverschiebungen oder Absagen müssen Al Capone Tattoo Ink. mindestens drei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.
Eine Terminverschiebung gilt erst dann als akzeptiert, wenn diese von Al Capone Tattoo Ink. bestätigt wurde.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht rechtzeitig oder erscheint die Kundin bzw. der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, verfällt die geleistete Anzahlung von 20 %.
9. Foto- und Bildaufnahmen
Im Rahmen der Behandlung können Aufnahmen der ausgeführten Tätowierung erstellt werden.
Sofern die Kundin bzw. der Kunde der Nutzung zugestimmt hat, ist Al Capone Tattoo Ink. berechtigt, diese Aufnahmen zu Werbe-, Dokumentations- und Repräsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in sozialen Medien, in digitalen und gedruckten Werbemitteln sowie im Portfolio.
Aus einer vereinbarten Verwendung der Aufnahmen entstehen keine finanziellen Ansprüche gegenüber Al Capone Tattoo Ink. Die bestehenden Einverständniserklärungen sehen diese Verwendung ebenfalls ausdrücklich vor.
10. Minderjährige Kundinnen und Kunden
Tätowierungen von 16- und 17-jährigen Personen werden nur durchgeführt, wenn eine gültige Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorliegt.
Die erziehungsberechtigte Person bestätigt mit ihrer Unterschrift insbesondere, dass sie der Tätowierung zustimmt und die gemachten Angaben nach bestem Wissen der Wahrheit entsprechen.
Bruder, Schwester, Onkel, Tante oder andere Familienangehörige gelten nicht automatisch als erziehungsberechtigte Personen und können die notwendige Zustimmung nicht anstelle der gesetzlichen Vertretung erteilen.
Die Zustimmung gilt jeweils nur für die konkret vereinbarte Tätowierung. Für jede weitere Tätowierung einer minderjährigen Person ist eine neue Einverständniserklärung erforderlich.
Al Capone Tattoo Ink. kann zur Überprüfung des Alters und der Vertretungsberechtigung die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises der minderjährigen Person sowie der erziehungsberechtigten Person verlangen.
11. Zustimmung zu diesen Bestimmungen
Mit der Buchung bzw. spätestens mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die vorstehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Die separate Einverständniserklärung sowie die Gesundheitsfragen bleiben ergänzend Bestandteil des Behandlungsablaufs.
